Aufgrund der Lärmschutzvorschriften sind Bund, Kantone und Gemeinden verpflichtet, mittels Lärmschutzwänden und weiteren Massnahmen den Lärm besonders im Siedlungsgebiet einzudämmen. Der Kanton
Thurgau sowie die Politischen Gemeinden unterstützen unter bestimmten Rahmenbedingungen den baulichen Lärmschutz. Eine ökologische und ökonomische Projektierung einer Lärmschutzmassnahme ist
von grosser Bedeutung. Lärmmessungen bieten die Grundlagen für eine allfällige Massnahme.
Wir bieten Ihnen im Bereich Lärmschutz:
- Lärmmessungen
- Analysen
- Beratungen
- Massnahmenkataloge
- Projektierungen, Baueingaben
- Ausschreibungen
- Bauleitungen, Baubegleitungen
- usw.
Lärmschutzwand an der Seetalstrasse in Kreuzlingen